Informationen zum Tag des Ehrenamtes
Menschen die ehrenamtlich tätig sind dürfen als Entschädigung für freiwillig geleistete Arbeit pro Jahr 720 Euro steuerfrei einnehmen. Diese Beträge sind ebenfalls sozialversicherungsfrei.
Der Steuerfreibetrag gem. § 3 Nr. 26a EStG in Höhe von EUR 720,00 wird als Ehrenamtspauschale bezeichnet.
Die Ehrenamtspauschale kann für alle in gemeinnützigen Vereinen, kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen geleistete Tätigkeiten beansprucht werden.
Voraussetzung für die Gewährung der Ehrenamtspauschale ist , dass es sich bei dem Ehrenamt um eine Nebentätigkeit handelt. Das ist dann der Fall, wenn man für die Freiwilligenarbeit im Jahr nicht mehr als ein Drittel der Zeit aufgewendet, die man für den Hauptberuf benötigt.