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Steuerberater, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfer aus Schmallenberg in NRW

Informationen zum Tag des Ehrenamtes

Menschen die ehrenamtlich tätig sind dürfen als Entschädigung für freiwillig geleistete Arbeit pro Jahr 720 Euro steuerfrei einnehmen. Diese Beträge sind ebenfalls sozialversicherungsfrei.

Der Steuerfreibetrag gem. § 3 Nr. 26a EStG in Höhe von EUR 720,00 wird als Ehrenamtspauschale bezeichnet.

Die Ehrenamtspauschale kann für alle in gemeinnützigen Vereinen, kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen geleistete Tätigkeiten beansprucht werden.

Voraussetzung für die Gewährung der Ehrenamtspauschale ist , dass es sich bei dem Ehrenamt um eine Nebentätigkeit handelt. Das ist dann der Fall, wenn man für die Freiwilligenarbeit im Jahr nicht mehr als ein Drittel der Zeit aufgewendet, die man für den Hauptberuf benötigt.

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9 gute Gründe für die Kanzlei Schmidt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus Schmallenberg
1.

Traditionelle Werte und moderne Strukturen treffen bei uns zusammen.

2.

Wir sehen Sie als Mensch, nicht nur als Steuerpflichtigen.

3.

Wir sprechen Ihre Sprache: verständlich, offen und klar.

4.

Kommunikation bedeutet für uns aktives zuhören und lösungs­orientiertes Handeln.

5.

In unserem Team finden Sie kom­petente, flexible und fachlich hochqualifizierte Ansprechpartner.

6.

Durch unsere zertifizierten Prozesse gewährleisten wir eine hohe Reaktions­geschwindigkeit.

7.

Wir wälzen keine Zahlen der Vergangenheit, sondern beraten für die Zukunft.

8.

Wir nehmen Ihnen zeitraubende Arbeiten ab und bieten Ihnen auf Sie zugeschnittene Alternativen für unsere Zusammenarbeit.

9.

Zu uns zu kommen, ist wie nach Hause kommen.

STEUERBERATUNG MAL ANDERS